Die schriftliche Ausarbeitung hat einen Umfang von mindestens fünf Seiten. Deckblatt, Inhalt-, Abkürzungs-, Tabellen- und Literaturverzeichnis sollen zusätzlich hinzugefügt werden. Tabellen, Bilder und Zeichnungen können in den Text eingefügt werden, wenn sie von Bedeutung sind. Das behandelte Thema soll zudem im Plenum präsentiert werden.